Sehr geehrter Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse,
in den Medien war bereits im Sommer 2019 zu hören, dass Buchholzer Eltern sich gegen die geplante massive Erhöhung der Kita-Gebühren ab 2020 für ihre Kinder unter 3 Jahren, mit einer Online Petition wehren wollten.
Nach meinem Kenntnisstand wurde diese Petition von über 300 betroffenen Müttern/Vätern und/oder Eltern eingereicht.
Die Stadt Buchholz erhob bis o.g. Zeitraum im Landkreis Harburg bereits die höchsten Gebühren mit monatlich 500 €/Monat pro Kind, plus Kosten für Verpflegung, gegenüber vergleichbaren Städten der Region. Stand Sommer 2019: Winsen/Luhe bei etwa 400 €/Kind/Monat, Stade bei 176 €/Kind/Monat.
Die Stadt Buchholz erwog 2019 diese monatlichen Kosten auf bis zu 680 €/Monat pro Kind zu erhöhen.
Meine Frage an Sie:
- wurden 2020 die monatlichen Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren erhöht?
- wenn ja, ab wann geltend?
- gilt dann diese Neuregelung ab dem 1./2./3…..Kind ?
- auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert eine derartige Kostenerhöhung?
- wurde der Betreuungsschlüssel erhöht?
- gab es wesentlich mehr Betreuungspersonal?
- welche finanziellen Hilfen gibt es für sozial schwach aufgestellte Eltern?
- gilt diese Erhöhung nur für städtische Einrichtungen?
Ich bedanke mich für Ihre Auskünfte und verbleibe
mit alternativem Gruß
St. Sp.
AfD Buchholz Nordheide
Kreisverband Harburg-Land
Ein Kommentar
Kita Gebühren sind familienfeindlich. Insbesondere wenn sie 15 und mehr Prozent vom Einkommen betragen. So werden die Leistungsträger der Gesellschaft bestraft.
Und noch mehr gut ausgebildete Landsleute werden Deutschland den Rücken kehren.